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   VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978   

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https://dejure.org/2019,50463
VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978 (https://dejure.org/2019,50463)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.09.2019 - Au 7 E 19.978 (https://dejure.org/2019,50463)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. September 2019 - Au 7 E 19.978 (https://dejure.org/2019,50463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; LStVG Art. 19 Abs. 3
    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

  • rewis.io

    Unterlassung einer Äußerung Dritten gegenüber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10

    Einstweilige Verfügung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Widerlegung des

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Auch im Zivilrecht ist anerkannt, dass die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung widerlegt werden kann (OLG Koblenz vom 19.4.2010 Az. 4 W 183/10 ).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass allein die Verteidigung des eigenen Rechtsstandpunkts noch keine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr begründet, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten oder zu äußern " (BayVGH, B.v. 5.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris, Rn. 22 - 24 m.w.N.).".
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Hierzu ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu zitieren, der in einem insoweit vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt hat: 65 "Zwar geht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1994 (NJW 1994, 1281/1283) bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits rechts grundsätzlich von einer Vermutung für eine Wiederholungsgefahr aus, an deren Widerlegung hohe Anforderungen zu stellen sind und die bei Weigerung des Verletzenden, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann.
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze im Rahmen einer stattgebenden Entscheidung aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung einer im Internet veröffentlichten Meldung erst jüngst bestätigt (BVerfG vom 9.3.2010 Az. 1 BvR 1891/05 ).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Hierzu zählen auch das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sog. "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13/07 - BVerwGE 131, 171).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei den Schutz vor Äußerungen von Trägern öffentlicher Gewalt, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa B.v. 14.7.2004 - 1 BvR 263/03 - NJW 2004, 3619).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Grundsätzlich setzt ein öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist, dass also eine Wiederholungsgefahr besteht (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U.v. 29.7.1998 - 4 B 97.354 - juris; B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris; OVGNW, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2852/08 - juris, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Grundsätzlich setzt ein öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist, dass also eine Wiederholungsgefahr besteht (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U.v. 29.7.1998 - 4 B 97.354 - juris; B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris; OVGNW, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2852/08 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Tatsachenbehauptungen liegen vor, wenn einer Aussage beweisbare Vorgänge zugrunde liegen, die Richtigkeit der Äußerung also durch eine Beweiserhebung objektiv festgestellt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.1994 - 7 CE 93.2403 - Juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
    Ob die vom ersten Bürgermeister des Antragsgegners getätigten Äußerungen im Zusammenhang mit seinem Amt als erster Bürgermeister stehen oder als rein persönliche Meinungsäußerung seiner Privatsphäre zuzuordnen sind, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 9 - 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16

    Widerruf von Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichen

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 B 12.952

    Unterlassungsanspruch; unwahre Tatsachenbehauptung; allgemeines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1979 - X 639/78
  • VGH Bayern, 29.07.1998 - 4 B 97.354
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